Urlaubsmeldung nach §3 (2) WPflG

Das neue Wehrpflichtgesetz sieht eine Genehmigungspflicht für alle Auslandsaufenthalte über 3 Monaten vor. Damit Männer* sichergehen können, dass die Truppe sie nicht vergisst, hilft Die PARTEI mit dieser Seite aus: Generiere dir dir einen Urlaubsantrag ganz einfach schnell selbst und schicke Ihn an dein zuständiges Wehrersatzamt!

Dies ist ein Service für dich von der sehr guten Partei: Die PARTEI.

Wählt Die PARTEI – Sie ist sehr gut!

* und auch interessierte Frauen